Zu unserer außerordentlichen Mitgliederversammlung laden wir alle Mitglieder ganz herzlich ein. Da die Regelung bezüglich der Umlagen in unserer Satzungsneufassung vom 20.04.2024 nicht ausreichend ist, wollen wir über eine Satzungsänderung von Punkt 1 in §6 (siehe Tagesordnung) abstimmen. Denn eine Umlagepflicht der Mitglieder muss nicht nur eindeutig in der Satzung festgelegt werden, sondern es muss auch die Obergrenze bestimmt werden oder nach objektiven Kriterien bestimmbar sein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Satzungsänderung
Die Satzungsänderung betrifft §6 Punkt 1 der Satzungsneufassung vom 20.04.2024
§ 6
(1) Der Verein erhebt einen abteilungsspezifischen Mitgliedsbeitrag. Es können zusätzlich Aufnahmegebühren und Umlagen erhoben werden. Die Entscheidung über die Höhe des Mitgliedsbeitrages, der Umlagen und der Aufnahmegebühr trifft die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Umlagen können bis zur Höhe des Dreifachen des jährlichen Mitgliedsbeitrages von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden. Die Entscheidung über die Fälligkeit trifft der geschäftsführende Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
3. Verschiedenes
Mit sportlichem Gruß 12.06.2024
- Der Vorstand -